Unser Beruf

 Der Ursprung

Photographie d'un arbre généalogique1830 hatte ein Notar, der sich um eine Erbschafft kümmern sollte, einen seiner  Angestellten beauftragt, den Stammbaum der Familie des Verstorbenen wiederherzustellen.

Nach mehr als einem Jahr umfangreicher Nachforschungen und Geschäftsreisen durch ganz Frankreich war die Vergütung seiner Nachforschungsarbeit problematisch.

Aus dieser Situation heraus ist der Beruf des Erbenermittlers entstanden, und es wird seitdem die Vergütung der Ermittlungsarbeit zwischen dem Erbenermittler und dem Erben vertraglich vereinbart.


 

 Alle Erbfolgen regeln

Durch unsere Arbeit ist der Notar in der Lage, die Erbschaft abzuwickeln, da er seinerseits von der Erben nur einen Teil bzw. keinen von ihnen kennt. Zuerst ermitteln wir die Erben mit Hilfe der Rathhaüser, der Archive im Departement und in den Gemeinden, der Gerichte, des Steueramtarchivs, usw. indem wir die Informationen kreuzen.Dann vertreten wir die Erben im Laufe der Erbschaftsabwicklung.

Dank unserer Zuständigkeit auf internationaler Ebene sind wir in der Lage, jedem Bedarf an Forschung in fast allen Ländern der Welt gerecht zu werden.

Wir gewährleisten die Erbschaftsanfälle.

Wir recherchieren ebenfalls die Anschriften der indentifizierten jedoch nicht lokalisierten Erben.


Ermittlung der Besitzer

Für verlassene Immobilien oder zum Verkauf angebotene Grundstücke suchen wir die unbekannten Besitzer und rekonstruieren die gesamte Erbschaftsfolge.

Klicken Sie bitte auf die Stammtafel um sie zu vergrössern


Unsere Bezahlung :

- die Erben sind bekannt aber es muss überprüft werden, dass kein Erbe vergessen wurde. Wir erstellen den beglaubigten Stammbaum für einen moderaten Pauschalbetrag.

- die Erben wurden nicht klar ermittelt oder lokalisiert. Einige kannten den Verstorbenen aber kennen ihre Recht nicht. Wir prüfen alle Familenzusammenhänge und die Reihenfolge der Erben. Wir schlagen eine Vollmacht (auch Nachweisvertrag der Rechte)  vor.

- die Erben sind völlig unbekannt und alle müssen identifiziert und über ihre Rechte informiert werden. Der Ermittlungsvertrag sieht einen Honorarsatz je nach Schwierigkeitsgrad der Nachforschungen vor und schützt den Erben vor etwaigen Nachlassverbindlichkeiten.

- im Falle einer bescheidenen Erbschaft schlagen wir der Einfachheit halber einen Pauschalbetrag als Honorar vor. 


Unser Ziehl: Qualitativer Service, der jeder Situation angepasst ist.